ZGODNOŚĆ - ZGODNE Z ZASADAMI ZACHOWANIE Z Banner
1. kodeks postępowania BannerGroup
Nasze zasady zostały sformułowane w niniejszym Kodeksie postępowania. Stanowi on między innymi podstawę zrównoważonego rozwoju firmy oraz nienagannego pod względem moralnym, etycznym i prawnym postępowania naszych pracowników w Banner Group.
Kodeks postępowania stanowi podstawę wszystkich działań i decyzji biznesowych podejmowanych na zewnątrz, w kontaktach z dostawcami, klientami i innymi partnerami biznesowymi, a także wewnątrz firmy, w kontaktach z pracownikami i współpracownikami. Oczekujemy, że wszyscy, którzy pracują w naszym imieniu lub dla nas, będą przestrzegać zasad określonych w Kodeksie postępowania.
Jeśli zauważysz jakiekolwiek odstępstwa, możesz je zgłosić pocztą elektroniczną:compliance@bannerbatterien.com
pobierz kodeks postępowania w formacie PDF
2. zgłaszanie nieprawidłowości
Dzięki "Dyrektywie UE 2019/1937 w sprawie ochrony osób zgłaszających naruszenia prawa Unii" i jej krajowym transpozycjom można zapewnić minimalne standardy ochrony sygnalistów w UE. Jako pracownik, partner biznesowy, dostawca, klient, usługodawca lub inny partner biznesowy masz chronioną możliwość zgłaszania zaobserwowanych naruszeń w rozumieniu ustawy o ochronie sygnalistów. Chcielibyśmy być informowani o takich naruszeniach, aby móc je szybko wyjaśnić i naprawić.
Zgłoszenie można przesłać pocztą elektroniczną. We współpracy z prawnikiem zapewniamy całkowitą poufność obsługi zgłoszenia. Na życzenie możemy również zorganizować osobiste spotkanie.
Incydenty można zgłaszać zgodnie z ustawą o ochronie sygnalistów: whistleblowing@bannerbatterien.com
Verhaltenskodex für Lieferanten
Als Unternehmen haben wir eine gesellschaftliche Verantwortung. Menschen und Umwelt sind unsere wichtigsten Ressourcen.
Aus diesem Grund arbeiten wir laufend daran, den höchsten Standard in der geschäftlichen Integrität sowie der sozialen und ökologischen Leistung unserer Lieferkette zu erreichen.
Ein gemeinsames Verständnis für sozial und ökologisch verantwortliches Handeln sowie ethisches Geschäftsverhalten sehen wir dabei als wesentliche Basis.
Die folgenden Leitlinien beschreiben klar unsere Mindesterwartungen an Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umweltschutz für unsere Zulieferer sowie deren Subunternehmer und Lieferanten. Sie basieren auf grundlegenden Prinzipien der sozialen und ökologischen Verantwortung, die mit den lokalen Gesetzen und internationalen Erwartungen übereinstimmen.
Für die zukünftige Zusammenarbeit erwarten wir daher von unseren Lieferanten die Einhaltung der nachstehenden Regelungen und eine Weitergabe in ihrer Lieferkette.
Geschäftsethik
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie die höchsten Integritätsstandards einhalten und in
der gesamten Lieferkette im Einklang mit den lokalen Gesetzen ehrlich und gerecht handeln.
- Verantwortungsvolle Beschaffung von Materialien: Von unseren Lieferanten wird
erwartet, dass sie die für ihre Produkte verwendeten Rohstoffe verantwortungsvoll
beschaffen. - Korruptionsbekämpfung: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie gegen Korruption
in all ihren Formen vorgehen, einschließlich Erpressung und Bestechung. - Privatsphäre: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie geeignete Maßnahmen zum
Schutz der Privatsphäre ergreifen, um personenbezogene Daten vor Verlust und unbefugtem
Zugriff oder Gebrauch zu schützen, sowie die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum
Datenschutz und zur Informationssicherheit einzuhalten. - Finanzielle Verantwortung/genaue Aufzeichnungen: Es wird erwartet, dass alle
Geschäftsvorgänge transparent durchgeführt werden und sich in den Finanzberichten und -
unterlagen des Unternehmens genau widerspiegeln. - Offenlegung von Informationen: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie finanzielle
und nicht-finanzielle Informationen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und
der vorherrschenden Branchenpraxis offenlegen. - Fairer Wettbewerb/Anti-Trust: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die
Standards für faire Geschäfte einhalten und ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit allen
geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetzen und -vorschriften führen. - Interessenkonflikte: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre Geschäfte so
führen, dass jeder Anschein von Unredlichkeit vermieden wird. - Gefälschte Teile: Von unseren Lieferanten wird erwartet, das Risiko zu minimieren, dass
gefälschte und/oder abgezweigte Teile und Materialien in die zu liefernden Produkte
gelangen. - Geistiges Eigentum: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie gültige Rechte an
geistigem Eigentum respektieren und wirtschaftlich angemessene Praktiken anwenden, um
den Transfer von vertraulicher Technologie und Know-how zu schützen. - Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass
sie die geltenden Beschränkungen für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren, Software,
Dienstleistungen und Technologie sowie die geltenden Beschränkungen für den Handel mit
bestimmten Ländern, Regionen, Unternehmen oder Einrichtungen und Personen einhalten. - Schutz der Identität und Verzicht auf Vergeltungsmaßnahmen: Von unseren Lieferanten
wird erwartet, dass sie Verfahren einrichten, die es ermöglichen, dass Bedenken anonym,
vertraulich und ohne Vergeltungsmaßnahmen geäußert werden können.
Umwelt
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie ein proaktives Konzept der Umweltverantwortung
unterstützen, indem sie die Umwelt schützen, die natürlichen Ressourcen erhalten und den
ökologischen Fußabdruck ihrer Produktion, Produkte und Dienstleistungen während ihres gesamten
Lebenszyklus verringern.
Ein umfassender Ansatz beinhaltet, ist aber nicht darauf beschränkt, folgende Punkte:
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie eine umfassende Strategie zur Senkung des Energieverbrauchs und ein entsprechendes Managementprogramm umsetzen und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien erhöhen.
- Wasserqualität und -verbrauch: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie Wasser effektiv reduzieren, wiederverwenden und recyceln und dabei die Abwässer verantwortungsbewusst einleiten, um die Umwelt zu schützen und die Wasserqualität insgesamt zu verbessern.
- Luftqualität und Lärmemissionen: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie allgemeine Emissionen aus dem Betrieb (Luft- und Lärmemissionen) routinemäßig überwachen, angemessen kontrollieren, minimieren und so weit wie möglich beseitigen.
- Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Abfallvermeidung: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die Nutzung nachhaltiger, erneuerbarer natürlicher Ressourcen fördern und unterstützen und gleichzeitig Abfälle reduzieren sowie Wiederverwendung und Recycling steigern.
- Entwaldung, Bodennutzung und waldgefährdende Rohstoffe: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die natürlichen Ökosysteme vor Abholzung, Wald- oder Flächenumwandlung schützen. Unsere Lieferanten bemühen sich nach besten Kräften, ihre Geschäftstätigkeit vollständig ohne Entwaldung durchzuführen („Net Zero Deforestation“). Sie unternehmen alle Anstrengungen, um eine nachhaltige Produktion zu erreichen, wenn Rohstoffe landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Ursprungs involviert sind und verringern die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Artenvielfalt.
- Verantwortungsvolles Chemikalienmanagement: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die Verwendung von Stoffen mit eingeschränktem Verwendungszweck in Herstellungsprozessen und Endprodukten identifizieren, minimieren oder eliminieren, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. Unsere Lieferanten müssen sich auch der Verwendung von meldepflichtigen Stoffen in Prozessen und Endprodukten bewusst sein und aktiv nach geeigneten Ersatzstoffen suchen.
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie die Menschenrechte der Arbeitnehmer achten und
alle Menschen mit der, von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Würde behandeln.
Kinderarbeit und jugendliche Arbeitnehmer: Unsere Lieferanten müssen sicherstellen,
dass Kinderarbeit in keiner Form geduldet wird. Das Beschäftigungsalter junger Arbeitnehmer
muss den Unternehmensrichtlinien, den gesetzlichen Bestimmungen und den örtlichen
Arbeitsgesetzen entsprechen oder darüber hinausgehen.- Löhne und Sozialleistungen: Unsere Lieferanten müssen Vergütungen und Leistungen
anbieten, die den geltenden lokalen Gesetzen entsprechen, einschließlich derjenigen, die
sich auf Mindestlöhne, Überstundenvergütung und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen
beziehen. - Arbeitszeiten: Unsere Lieferanten müssen sich an das örtliche Recht bezüglich der
Arbeitszeiten, einschließlich Überstunden, halten. - Zwangsarbeit: Unsere Lieferanten müssen jegliche Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit,
einschließlich Menschenhandel, verbieten. - Vereinigungsfreiheit: Von unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie den Arbeitnehmern
die Möglichkeit geben, offen mit der Unternehmensleitung über Arbeitsbedingungen und
Managementpraktiken zu kommunizieren, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder
Belästigungen befürchten zu müssen. Unsere Lieferanten müssen das Recht der
Arbeitnehmer respektieren, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht
beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen, eine Vertretung zu suchen und Betriebsräten in
Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen beizutreten. - Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte: Von unseren Lieferanten wird
erwartet, dass sie das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher
Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts einhalten, wenn
aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem
Einsatz der Sicherheitskräfte
a) das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung missachtet wird,
b) Leib oder Leben verletzt werden oder
c) die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden; - Gesundheit und Sicherheit: Unsere Lieferanten müssen ihren Mitarbeitern ein sicheres und
gesundes Arbeitsumfeld bieten, das die geltenden lokalen Gesetze und Industriestandards
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfüllt oder übertrifft. - Belästigung: Unsere Lieferanten müssen für einen Arbeitsplatz sorgen, der frei von jeglicher
Form der Belästigung von Arbeitnehmern ist. - Nicht-Diskriminierung: Unsere Lieferanten dürfen keine Form der Diskriminierung in Bezug
auf Beschäftigung und Beruf tolerieren und müssen gleiche Beschäftigungschancen bieten,
unabhängig von den Merkmalen des Arbeitnehmers oder des Bewerbers wie Rasse,
Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, ethnische
Zugehörigkeit oder nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische
Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, geschützter Veteranenstatus, Erbinformation
oder Familienstand. - Konfliktmineralien: Von unseren Lieferanten erwarten wir, sicherzustellen, dass keine
Produkte geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmaterialien bzw. Derivate
aus Konflikt- oder Hochrisikoregionen stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung
oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen und zur Verletzung von Menschenrechten beitragen. Von unseren Lieferanten wird die Einhaltung des OECD- Leitfadens für die
Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale
aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (OECD DDG) sowie anderer geltender Vorschriften, die
etwa der EU-Konfliktmineralien-Verordnung, erwartet. - Lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen: Von unseren Lieferanten wird die
Achtung der Rechte der lokalen Gemeinschaften erwartet, in denen sie tätig sind, und die
Achtung der Rechte der indigenen Bevölkerung und anderer schutzbedürftiger und
benachteiligter Gruppen. Die Unternehmen sollten die vorherige, freiwillig und auf der
Grundlage von Aufklärung gegebene Zustimmung der indigenen Bevölkerung zu
beabsichtigten Geschäftsaktivitäten und der Art und Weise von deren Ausführung einholen. - Landnahme: Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich an das Verbot der
widerrechtlichen Zwangsräumung halten und das Verbot des widerrechtlichen Entzugs von
Land, von Wäldern und Gewässern, bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen
Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage eines
Menschen sichert.