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NEWS & PRESSE

Information zur Vermarktung von Motorradbatterien
EU-Verordnung (2019/1148)
Seit 01.02.2021 ist jene EU-Verordnung (2019/1148) in Kraft, die für den Einzelhandel den Verkauf separater Batteriesäurepackungen für trocken vorgeladene Batterien an Privatpersonen verbietet.

Davon betroffen sind alle Banner Bike Bull Classic, Bike Bull AGM und Garden Bull mit einem Säurepack.

 

Der Handel mit trocken vorgeladenen Batterien mit Säurepacks zwischen gewerblichen Marktteilnehmern (Firmen, Werkstätten, Industrie) ist weiterhin möglich.

 

Gefüllt und geladene Batterien dürfen wie bisher ohne Einschränkungen verkauft werden.

 

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